Deutschland hat in Bezug auf den Jugendschutz bei Video- und Computerspielen sinnvolle Kontrollmöglichkeiten zu Verfügung. Unter anderem kann die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) Spiele indizieren, sodass sie Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfen, während die „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK) Alterskennzeichnungen vergibt. Ein im letzten Jahr aktualisiertes Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz stellt den Stand der gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Altersfreigaben von Computerspielen dar und erläutert die Prüfkriterien.
In Bezug auf Online-Rollenspiele (MMORPGs), wie etwa World of Warcraft, Aion und Metin 2 werden die Risiken der virtuellen Welten jedoch unterschätzt. Die gegebenen Kriterien zur Gefährdung beziehen sich vor allem auf Inhalte des Mediums und vernachlässigen die Möglichkeit, dass Kinder während der Online-Spiele zur Anbahnung sexueller Handlungen von Erwachsenen angesprochen werden können. Einen Einblick in das Phänomen dieses so genannten Cybergrooming erlaubt etwa der Beitrag „Cybergrooming in virtuellen Welten – Neue Chancen für Sexualtäter?“ im Journal Deutsche Polizei, das kostenlos als pdf heruntergeladen werden kann.
Die internationale Relevanz dieses Phänomens wurde in diesem Monat auch durch die „Operation: Game Over“ deutlich, bei der die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates New York in Kooperation mit namenhaften Spiele-Betreibern (u.a. Blizzard, Microsoft, Sony usw.) mehr als 3.500 bekannte Accounts von vorbestraften Sexualtätern in Online-Spielen gelöscht hat. Der Gedankengang hinter dieser Operation ist nachvollziehbar. Viele aktuelle „Online-Rollenspiele“ setzen auf eine kindgerechte Optik (bspw. Nostale, Habbo Hotel aber auch World of Warcraft) und sind mit der Möglichkeit ausgestattet, online-basiert zusammen zu spielen sowie untereinander zu kommunizieren. Dabei wird kaum wirksam kontrolliert, mit wem die Kinder spielen.
Bisherige Kriterien zur Indizierung bzw. Alterseinstufung sind insbesondere danach ausgerichtet, ob die Spiele jugendgefährdende gewalthaltige und pornografische Elemente beinhalteten. Eine Adaption der Kriterien für die Risiken der modernen Kommunikationsformen fehlt jedoch. Folgerichtig wurden in den letzten Jahren fast alle Online-Spiele durch die USK ab 12 Jahren freigegeben (u.a. World of Warcraft, Aion, Metin 2, Knights of the Old Republic, Runes of Magic). Aus Sicht der angesetzten Kriterien und gesetzlichen Regelungen ist dies bei der kindgerechten Aufmachung dieser Spiele verständlich. Erziehungsberechtigten wird durch die markanten und mit grüner Signalfarbe versehenen Aufkleber zur Altersfreigabe jedoch suggeriert, dass diese Spiele bedenkenlos ab 12 Jahren gespielt werden können. Sicherlich ist vielen Eltern gar nicht bewusst, dass ihre Kinder, wenn sie vor der Playstation, der Xbox oder mittlerweile auch einem Smartphone sitzen, nicht mehr alleine spielen sondern mit teilweise wild fremden Menschen kommunizieren und interagieren.
Es erscheint in diesem Kontext unverzichtbar, dass Spiele-Betreiber entweder auf Kinder als Kunden verzichten oder verbindliche Sicherungsmaßnahmen vorhalten. Denkbar wäre etwa, dass die Kommunikation nur über vorgegebene Sätze oder Worte möglich ist, dass die Betreiber Zugangsdaten zu diesen Spielen nur über ein Post-Ident-Verfahren vergeben, oder dass zertifiziertes und für den Umgang mit Kindern geschultes Personal als möglicher Ansprechpartner für Kinder in den Spielen eingesetzt wird, wenn diese unangemessener Kommunikation ausgesetzt waren. Gegenwärtig werden als solche Ansprechpartner üblicherweise Spieler eingesetzt, die keiner Überprüfung (z.B. durch das Vorlegen eines Führungszeugnisses) unterliegen.
Das aktuelle Signal der Bundesfamilienministerin Frau Schröder in einer Pressemitteilung vom 13. April 2012 stimmt hoffnungsfroh, dass man sich solcher Problemlagen zeitnah annehmen wird. Dieser Schritt kann jedoch nur ein kleiner Baustein auf dem Weg zu einem modernen, den heutigen Anforderungen entsprechenden, Kinder- und Jugendschutzsystem sein und darf zudem auch nicht auf nationaler Ebene verbleiben. Es erscheint vielmehr notwendig im europäischen Kontext an einem Konzept zu einem effektiven Jugendschutzmechanismus mit verbindlichen Verpflichtungen für Betreiber zu arbeiten.