Channel 4 News zeigte in dieser Woche die Risiken der Nutzung von virtuellen Welten für Kinder am Beispiel der Online Community „Habbo Hotel“ auf. In dieser Community kann jeder Benutzer sich eine eigene virtuelle Figur erstellen, mit ihr verschiedene Areale eines virtuellen Hotels betreten und sich dort auch individuell eigene Räume mit Möbeln einrichten. Weltweit gibt es 15 solcher Plattformen die 31 Länder bedienen und im Monat besuchen über 16,5 Millionen Nutzer die optisch deutlich für Kinder ausgelegte Community.
Für die Recherchen des Senders hatte sich eine Moderatorin von Channel 4 News zwei Monate lang als elfjähriges Kind ausgegeben und bei der Nutzung von Habbo Hotel wiederholt schwerste Formen der sexuellen Belästigung erfahren. Die Gefahr der sexuellen Belästigung und des so genannten Cybergrooming – also der Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet – wird dabei keineswegs zum ersten Mal thematisiert. Sie ist eine logische Entwicklung aus einem im Bereich der Onlinespiele noch mangelhaft realisierten Kinderschutz und einer insgesamt ebenfalls noch zu geringen Medienkompetenz von Erziehungsverantwortlichen. So ahnen viele Eltern nicht, dass mittlerweile in fast jedem der süßen und in kindlicher Optik gehaltenen Online-Spiele am PC, an Spielekonsolen aber auch an Smartphones (über Gaming-Applications) die Möglichkeit besteht, mit anderen Spielern frei zu kommunizieren. Wer sich dabei wirklich hinter den Avataren der Mitspieler verbirgt, ist von außen nicht zu erkennen. Dies wird von Sexualstraftätern ausgenutzt, um sich Minderjährigen in den für Kinder ausgelegten Online-Spielen zu nähern.
Hier brauchen wir ein gesellschaftliches Umdenken: Trotz aller negativen Geschehnisse werden virtuelle Welten noch nicht als potentielle Areale für kriminelle Handlungen wahrgenommen. Dabei kann es natürlich nicht um generelle Verbote gehen. Online-Spiele gehören zum gesellschaftlichen Alltag und erfüllen zahlreiche positive Zwecke. Unsere Kinder müssen jedoch beim Spiel effektiv geschützt werden. Dazu benötigen wir unbedingt die Schaffung einer klaren und effektiven Gesetzeslage. Wie ein solcher wirksamer Schutz aussehen könnte, zeigt beispielsweise der von Walt Disney betrieben Club Pinguin: Live-Moderatoren, Chat-Filter und von Eltern einstellbare Optionen, wie der „ultimative-Sicherheits-Chat“, ermöglichen erhöhten Schutz. Kinder können dann nur noch über vordefinierte Satzkombinationen miteinander kommunizieren, was vor einer ungewollten Annäherung durch Sexualtäter schützt.
Im Fall von Habbo Hotel halfen dagegen keine gesetzlichen Vorgaben, sondern schlicht der Druck durch die öffentliche Darstellung. Nach Ausstrahlung des Berichtes reagierten die Betreiber: In allen internationalen Habbos wurde das Chatsystem abgeschaltet und der zweitgrößte Investor gab seine Anteile am Unternehmen auf.
Mit dem Aufzeigen von funktionsfähigen Wegen zum Kinder- und Jugendschutz in Onlinewelten beschäftigt sich auch das praxisorientierte IGaK-Seminar „Cybercrime & Kriminalität in virtuellen Welten“. Es findet am 16. und 17. Januar 2013 in Berlin statt.